FC Gütersloh spricht Stadionverbote aus und fordert Schadenersatz

Der FC Gütersloh hat auf die Zuschauer-Vorfälle beim Oberliga-Auswärtsspiel bei der U21 des SC Paderborn reagiert. Das Verbandssportgericht des Fußball- und Leichtathletik Verbandes Westfalen hatte den FCG aufgrund des Fehlverhaltens von vier Anhängern zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Dazu gehörte unter anderem auch eine antisemitische Äußerung eines Zuschauers.
Dank der Ermittlungen der Polizei und der Hinweise durch couragierte FCG Anhänger ist es mittlerweile gelungen, zwei der vier Beteiligten zu ermitteln. Der FC Gütersloh freut sich, dass Vorfälle wie die in Paderborn von der großen Mehrheit der FCG Anhänger nicht akzeptiert werden. Der FCG hat gegen die Beiden ein Stadionverbot ausgesprochen und fordert entsprechend Schadenersatz für die verursachte Geldstrafe.



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